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Pressemitteilung des BDA Köln zur Diskussion um die Archäologische Zone / Jüdisches Museum

20. Dezember 2013

Der Bund Deutscher Architekten (BDA) tritt dafür ein, Qualität und Unabhängigkeit der Planung von Bauvorhaben und insbesondere des Wettbewerbswesens zu verbessern.

Wettbewerbe sollen auf breiter Grundlage ausgeschrieben, mit größtmöglicher Fairness und Transparenz durchgeführt und von unabhängigen fachlichen Jurys entschieden werden. Der gewinnende Entwurf soll nach Möglichkeit umgesetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass sich örtliche und persönliche Partikularinteressen bei Bauvorhaben gegen architektonische Qualität durchsetzen.

Der Wettbewerb zur Archäologischen Zone zwischen Rathaus und Wallraf-Richartz-Museum war aus Sicht des BDA ein regelkonformer Wettbewerb. In der Ausschreibung war bereits formuliert, dass der Neubau ein „archäologisch-historisches Museum als Erweiterung der bisherigen unterirdischen Ausstellung zum Praetorium zu schaffen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen“ habe. Dem Schutzbau für die in Europa einzigartige Ausgrabung mittelalterlich-jüdischer Funde wurde Vorrang vor dem Erhalt des Freiraums eingeräumt, der Ende des zweiten Weltkriegs vor dem Rathaus entstanden ist, eine Zone, die immer eng bebaut war. Gewonnen hat mit der ungewöhnlichen Stimmenmehrheit der Juroren von 21 zu 1 der Entwurf von Wandel Hoefer Lorch & Hirsch aus Saarbrücken, der „am sensibelsten“ mit der baulichen Situation umgegangen ist.

In der damals anschließenden öffentlichen Diskussion sind bis heute die eindeutigen Qualitäten des Gewinner-Entwurfes in den Hintergrund getreten, genauso wie der schon in der Ausschreibung des Wettbewerbs formulierte Wunsch, die einzigartige Ausgrabungszone als Teil des unterirdischen Köln begehbar zu machen und daran ein „Haus und Museum der jüdischen Kultur“ anzuschließen. Diskutiert wurde vor allem die Finanzierbarkeit des Projekts, die Wuchtigkeit des Gewinnerentwurfs und der Wunsch vieler Bürger den Freiraum vor dem Rathaus zu erhalten. Solche Bedenken muss man ernst nehmen.

Nicht akzeptabel ist die Rolle, die dabei der Kollege Peter Busmann spielt. Das Büro Busmann + Haberer war als Teilnehmer am Bewerbungsverfahren mit der Wettbewerbsausschreibung vertraut und mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden. Gleichwohl äußert sich Busmann seit Wochen – zuletzt in einer umfangreichen Pressemitteilung vom 23.10. – zu dem Vorhaben, als hätte es nie einen verbindlichen Jury-Entscheid gegeben und setzt sich auch über Grundsätze der Ausschreibung großzügig hinweg. In äußerst unkollegialer Weise erhebt er sich dabei nicht bloß über die Unterstützer eines jüdischen Begegnungszentrums und die Initiatoren der Ausschreibung, sondern auch über die am Verfahren beteiligten Architekten, inklusive Jury und Gewinner und präsentiert fortlaufend neue eigene Entwürfe, die auf Kosten der Ausgrabungen und der Idee eines jüdischen Begegnungszentrums die Freifläche vor dem Rathaus um jeden Preis erhalten wollen und archäologische Zone und Museum in eine Art Tiefgarage verlegen, als hätte jüdische Geschichte kein Recht, oberhalb des Platzniveaus stattzufinden.

Unabhängig davon, ob dieser Entwurf in einem Wettbewerb qualitativ Bestand gehabt hätte, möchten wir den Kollegen Peter Busmann daran erinnern, dass sein unkollegiales Verhalten eine Berufspflichtverletzung darstellt, weil er mit medialer Unterstützung versucht, einen gewinnenden Wettbewerbsentwurf zugunsten eigener Ideen zu kippen. Er tut dies zwar mit dem Gestus des Bürgers, der ganz persönlich seine Meinung äußert und sich der Unterstützung anderer Bürger sicher weiß. Für ein Mitglied der Architektenkammer ist diese Haltung jedoch nicht zulässig. Als Architekt nimmt Busmann bewusst Rufschädigung von Kollegen und fachlichen Institutionen durch seine Äußerungen in Kauf.

Der BDA hat Verständnis dafür, dass im Zuge des Planungsprozesses die Wünsche der Nutzer, des Bauherrn und der engagierten Kölner Bürgerschaft diskutiert werden und in den Entwurf einfließen. Das ist der normale Gang solcher Projekte! Der Versuch eines Kollegen, die eindeutige Entscheidung eines unabhängigen Preisgerichts und den Gewinnerentwurf in seiner offensichtlichen Qualität in Frage zu stellen, ist nicht hinzunehmen.

Der Vorstand des BDA Köln unterstützt uneingeschränkt die Umsetzung des Entwurfs von Wandel Hoefer Lorch & Hirsch.

Im Namen des Vorstands des BDA Köln

Prof. Dipl.-Ing. Andreas Fritzen